Unsere Leisungen
WEG Verwaltung

Unser Leistungsumfang für die kaufmännische und technische Objektverwaltung. Regelleistungen zur kaufmännischen Verwaltung Durchführung einer Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr. Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Teilungserklärung, beziehungsweise der Gemeinschaftsordnung. Erstellung des Gesamtwirtschaftsplanes inklusiv der Einzelwirtschaftspläne. Erstellung der Gesamtjahresabrechnung inklusiv der Einzeljahresabrechnungen. Kostenloser Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG. Erstellung mittelfristiger Planungen (3-5 Jahre) zusätzlich zum Wirtschaftsplan. Regelmäßige Information der Eigentümer über alle aktuellen Belange. Durchführung der Rechnungs- und Belegprüfung durch die Eigentümer. Kaufmännische und technische Beratung bei der Vergabe von Aufträgen. Kaufmännische und technische Prüfung aller anfallenden Rechnungen. Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des Objekts. Regelmäßige Prüfung aller Verträge zur Kostenoptimierung. Regelleistungen zur technischen Verwaltung Jährliche Objektbegehungen mit den Eigentümern zur Planung von kurz- und mittelfristigen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Regelmäßige Anlagenbegehungen durch den Verwalter gemäß dem Verwaltervertrag bzw. Absprache mit den Eigentümern. Überwachung des Hausmeisters und der Reinigungskräfte. Überwachung aller technischen Anlagen und der nötigen Wartungsverträge. Einholung von Angeboten zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Überwachung der jeweiligen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Mietverwaltung

Wir regeln alle Aufgaben, die im Bereich der Verwaltung von Mietshäusern anfallen und übernehmen die Vertretung Ihrer Interessen. Insbesondere übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben: Nachweis von Mietinteressenten bei Erstbezug und Mieterwechsel – Einholung einer Selbstauskunft; – geeignete Insertion – Besichtigung des Mietobjektes, Verhandlung des Vertrages bis zur Unterschriftsreife – Abschluss von rechtlich geprüften Mietverträgen Entgegennahme von Sicherheitsleistungen des Mieters, insbesondere von Mietkautionen, die auf einem Treuhandkonto der Eigentümer gesondert von ihrem sonstigen Vermögen geführt werden. Übergabe der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses unter Verwendung eines Übergabeprotokolls. Ständige Kontrolle von eingehenden Mieten (einschließlich Betriebs-/Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlungen) sowie Anmahnung von rückständigen Mieten und Abrechnungsschulden. Abrechnung mit den Mietern über dessen Betriebskosten-/Nebenkosten und Heizkosten-vorauszahlung. Rücknahme der Mieteinheiten bei Beendigung des Mietverhältnisses unter Verwendung eines Übergabeprotokolls. Rückgabe von Sicherheiten des Mieters, insb. Kautionsabrechnungen. Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt (Staffelmiete) oder errechnen lässt (Wertsicherungsklausel). Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen. Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern. Koordination und Veranlassung von Reparaturen sowie Abschluss von Wartungsverträgen und Auswahl zuverlässiger und kostengünstiger Firmen. Regelmäßige Objektbegehungen sowie Gespräche mit Hausmeistern bzw. Mietern. […]